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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2014/6_Ta_192_14_Beschluss_20140811.html
Landesarbeitsgericht Köln
Beschluss vom 11.08.2014, Az. 6 Ta 192/14
In einer Zahnarztpraxis eingegliederte sog. Vorbereitungsassistenten, sind jedenfalls dann als angestelle Arbeitsnehmer des Zahnarztes zu werten, wenn mit dem Vorbereitungsassistenten eine 40-Stunden-Woche, eine fest monatliche Vergütung sowie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle vereinbart sind.